Über uns
Unser Büro besteht aus erfahrenen Statikern und zuverlässigen Konstruktionszeichnern.
Unserer Geschäftsführer besitzt folgende Berechtigungen:
- Nachweisberechtigung für Standsicherheit nach Art. 62 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
- Bauvorlageberechtigtung nach Art. 61 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) mit unbeschränkter Berechtigung